Aktuelles steht in Kreideschrift auf einer Tafel geschrieben

Der Rat der Stadt Haselünne hat am 25.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Im Haushaltsjahr 2024 sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 315.439,76 € aufgetreten, denen der Rat zugestimmt hat. Die Deckung kann aus noch ausstehenden Fördergeldern und höheren Steuererträgen erfolgen.

Die Stadt Haselünne gewährt dem SV Concordia Schleper für den Neubau einer Freilufthalle einen Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten, maximal   71.762 €. Voraussetzung ist, dass der Landkreis Emsland einen Zuschuss in gleicher Höhe gewährt und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.

Die Richtlinie für das Aktivgremium der Stadt Haselünne wird neu gefasst. Die mögliche Zahl der Mitglieder wird auf bis zu sieben erhöht. Das beratende Ratsmitglied wird vom Rat benannt.

Die Stadt Haselünne übernimmt zum 01.10.2026 die Trägerschaft des Familienzentrums von der Kath. Kirchengemeinde St. Vincentius. Voraussetzung ist die entsprechende Zustimmung der Kath. Kirchengemeinde. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landkreis Emsland die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abzuschließen sowie geeignete Räumlichkeiten für das Familienzentrum aufzuzeigen.

Die Stadt Haselünne richtet zur Stärkung des sozialgesellschaftlichen Miteinanders einen Bürgertreff ein. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren notwendigen Schritte für die Einrichtung des Angebotes eines Bürgertreffs zur Umsetzung im vierten Quartal 2026 einzuleiten.

Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 59A des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von gewerblichen Bauflächen an der Lähdener Straße wurde gefasst. Ebenfalls wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Malemoor, 1. Erweiterung“ gefasst.

Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 48A des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für gewerbliche Tierhaltungsanlagen in der Ortschaft Flechum wurde gefasst. Ebenfalls wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet gewerbliche Tierhaltungsanlagen XVI, Ortsteil Flechum“ gefasst.

Der Gebührensatz für die Benutzung von Wohnmobilstellplätzen in der Stadt Haselünne wird von 10,00 € auf 15,00 € je Tag angehoben. Diese Regelung tritt am 01.10.2026 in Kraft. Die Satzung der Stadt Haselünne über die Erhebung von Gebühren für Wohnmobilstellplätze wird entsprechend geändert. Aufgrund der nun vorhandenen Kassenanlage werden auch diesbezügliche Formulierungen angepasst.

Für die Nutzung des Jugendzeltplatzes In der Muhne wird ab 01.01.2027 je Person und Nacht ein Entgelt in Höhe von 7,50 € brutto (bisher 6,00 € brutto) erhoben. Die Entgeltordnung für die Nutzung des Jugendzeltplatzes wird entsprechend angepasst. Die Nutzung des Jugendzeltplatzes richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Mietvertrages bzw. nach der Nutzungsordnung.

Der Grundstückskaufpreis für den ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes „Am Osteresch“ in der Ortschaft Lehrte wurde auf 78,50 €/qm festgesetzt. Der Vorausleistungsbeitrag auf die Erschließungskosten beträgt 10,00 €/qm.