Aktuelles steht in Kreideschrift auf einer Tafel geschrieben

Der Rat der Stadt Haselünne hat am 09.10.2026
folgende Beschlüsse gefasst:

  • Über die Annahme nachstehender Spenden wurde beschlossen:       
                
    • Förderverein Grundschule am Sportzentrum e.V.:
      • 4.550 € für die Durchführung eines Tanzprojektes
      • 780 € für die Miete eines Wasserspenders

      • Förderverein der Bödiker Oberschule: 
        • 32.322 € für verschiedene Sachspenden in den Jahren 2025 und 2026
        • 625 € für anteilige Buskosten zu einer Fahrt zur Waldbühne Ahmsen
        • 6.650 € zur Unterstützung einer Projektwoche zum Abschluss des Schuljahres 2025/2026
        • 3.000 € für die Ausstattung eines Foodtrailers

  • In Würdigung und Anerkennung ihrer Verdienste um die Stadt Haselünne wurde den Ratsmitgliedern Heiner Feldhaus, Berthold Markus, Günter Peters und Arnold Schulte die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsherr“ verliehen. Dieser Beschluss beruht auf einem Ratsbeschluss vom 26.09.1991, wonach den Ratsmitgliedern, die mindestens in fünf Wahlperioden dem Rat angehören, bei ihrem Ausscheiden diese Ehrenbezeichnung verliehen wird.
  • Die 4. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder sowie der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Personen in der Stadt Haselünne wurde beschlossen. Der Inhalt dieser Änderungssatzung kann auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ „Ortsrecht“ „Zentrale Steuerung“ eingesehen werden.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11.1 „Zwischen Alte Dorfstraße und Bergstraße“, 1. Erweiterung in der Ortschaft Andrup wurde gefasst. Dadurch werden die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung zwischen der Bergstraße und dem Neubaugebiet Am Dorfplatz geschaffen.
  • Der Eintragung einer Baulast für die Errichtung einer Windkraftanlage an der Schaftrift wurde zustimmt. 
  • Die Neufassung der Satzung der Stadt Haselünne über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wurde beschlossen. Die Satzung wird auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ „Ortsrecht“ „Sicherheit und Ordnung“ veröffentlicht.