Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
besitzen Sie einen oder mehrere Hund/e, für die noch keine Anmeldung zur Hundesteuer erfolgt ist? Dann bitten wir Sie aus Gründen der Steuergerechtigkeit, die Anmeldung kurzfristig bei der Stadt Haselünne nachzuholen.
Das Formular zur Hundesteueranmeldung ist im Rathaus (Zimmer 25) erhältlich oder kann unter der Tel.-Nr. 05961-509373 angefordert werden. Möglich ist auch, den Vordruck auf der Homepage der Stadt Haselünne (www.haseluenne.de) unter „Rathaus“ „Formularservice“ zu öffnen und auszudrucken. Ferner besteht die Möglichkeit im Serviceportal der Stadt Haselünne (OpenR@thaus) die Hundesteueranmeldung online abzugeben.
Gemäß § 8 der Hundesteuersatzung haben Hundehalter die Pflicht, ihre Hunde (auch Jagd- und Wachhunde!) innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug aus einer anderen Gemeinde bei der Stadt Haselünne anzumelden. Junge Hunde müssen angemeldet werden, sobald sie drei Monate alt sind.
Auch die unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer zu befreienden Hunde sind anzumelden. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. Steuerbefreiung sind in § 4 bzw. § 5 Hundesteuersatzung aufgeführt.
Die Hundesteuer wird jährlich (für Januar bis Dezember) zum 01.07. fällig und beträgt z.Zt. im Jahr:
für den ersten Hund: 50,00 €
für den zweiten Hund: 80,00 €
für jeden weiteren Hund: 100,00 €
für gefährliche Hunde gemäß § 3
Abs. 4 Hundesteuersatzung, jeweils: 650,00 €
Falls ein Hund nicht zur Hundesteuer angemeldet wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 9 Hundesteuersatzung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Hundesteuersatzung kann auf der städtischen Homepage unter
„Rathaus“ → „Ortsrecht“ → „Finanzen“ → „Hundesteuersatzung ab 01.01.2025“
eingesehen werden.
Ihre Fragen zur Hundesteuer beantworten gerne die Mitarbeitenden des Fachbereiches „Finanzen“ unter der Tel.-Nr. 05961-509373. Anfragen zum Hundegesetz können an die Mitarbeitenden des Fachbereiches „Bürgerservice und Ordnung“ (Tel. 05961-509240) gestellt werden.
