Die Annahme der nachstehenden Spenden wurde formal beschlossen:
- Förderverein KiGa Westerloh & Grundschule Flechum: Anschaffung von Spiel- und Lernmaterialien für die Grundschule Flechum und die KiTa Westerloh im Wert von ca. 5.000 €
- Förderverein För de Kinner: Anschaffung einer Weichbodenmatte für den Turnkeller der KiTa Kunterbunt im Wert von ca. 1.800 €
- Förderverein Andrup-Lage: Anschaffung eines Spielgerätes (Teqball-Platte) für den Spielplatz der Grundschule Andrup-Lage im Wert von ca. 4.000 €
Dem Antrag der FDP-Fraktion auf Verleihung eines Preises für die Sportlerin, den Sportler bzw. die Mannschaft des Jahres wurde nicht entsprochen.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Anschaffung einer oder mehrerer mobiler Radservicestationen wurde nicht entsprochen.
Herr Leo Menger wird für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2031 in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Stadtbrandmeister berufen.
Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 44A des Flächennutzungsplanes der Stadt Haselünne wurde gefasst. Dadurch ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche zwischen dem sog. Widerstandsviertel und dem Gewerbegebiet Hammer Tannen I (Am Wall) vorgesehen. Ebenfalls wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Wall“ gefasst.
Die Straßen im Neubaugebiet Am Wall erhalten die Bezeichnungen „Angela-Merici-Ring“, „Mater-Theresia-Breme-Weg“ und „Schwester-Columba-Straße“.
Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 52A des Flächennutzungsplanes der Stadt Haselünne zur Ausweisung eines Baugebietes in der Ortschaft Bückelte wurde gefasst. Weiterhin wurde der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich des Kapellenweges“ gefasst.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlich der Ritterstraße“ wurde beschlossen. Dadurch soll der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in zweigeschossiger Bauweise mit je 11 Wohneinheiten ermöglicht werden.
Die Fraktionen im Rat der Stadt Haselünne haben einen Kriterienkatalog für die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken erarbeitet und in der Sitzung beschlossen. Dieser Kriterienkatalog sieht ein Punktevergabesystem vor, das sich zu 50 % auf die Ortsansässigkeit und zu 50 % auf soziale Kriterien bezieht. Der Kriterienkatalog kann demnächst auf der städtischen Homepage abgerufen werden.