- Die Richtlinie der Stadt Haselünne für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten wurde in einer neuen aktualisierten Fassung beschlossen.
- Der überplanmäßigen Ausgabe für die Ersatzbeschaffung eines Kompakttraktors für den städtischen Bauhof wurde in einer Höhe bis zu 59.400 € zugestimmt. Das zu ersetzende Fahrzeug hat nach einem Unfall einen Totalschaden erlitten.
- Für die Kommunalwahl einschließlich der Direktwahl am 13.09.2026 wurden Herr Erster Stadtrat Martin Pohlmann zum Stadtwahlleiter und Frau Annette Sabelhaus zu stellvertretenden Stadtwahlleiterin berufen.
- Für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten im „Kath. Kirchengemeindeverband Kindertagesstätten Pfarreiengemeinschaft Lengerich-Bawinkel“ wurden neben dem Bürgermeister Herr Bernhard Triphaus als Mitglied und Herr Heinz Jürgen Markus als stellv. Mitglied benannt.
- Auf eine Ausschreibung der zum 01.01.2027 zu besetzenden Stelle des allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters wurde verzichtet. Daraufhin wurde auf Vorschlag von Bürgermeister Schräer Herr Erster Stadtrat Martin Pohlmann mit Wirkung vom 01.01.2027 einstimmig zum Allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Herr Pohlmann wird erneut zum Ersten Stadtrat ernannt.
- Für die Mittagsverpflegung in den Haselünner Kindertagesstätten wird ab dem KiTa-Jahr 2026/2027 eine Pauschale in Höhe von 65,-- € pro Monat erhoben. Diese Pauschale wird damit um 5,-- € pro Monat erhöht.
- Für die Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Preis in Höhe von 4,-- € pro Essen festgelegt. Dadurch erfolgt eine Erhöhung von 0,20 € pro Essen.
- Es wird ein personalisierter Gutschein für einen kostenfreien Bibliotheksausweis eingeführt. Der Gutschein wird im Rahmen der Erstgratulation für Neugeborene an die Eltern ausgegeben und kann in der Kath. öffentlichen Bücherei St. Vincentius, Kath. öffentlichen Bücherei St. Laurentius und evangelischen öffentlichen Bücherei eingelöst werden.
- Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 58A des Flächennutzungsplanes der Stadt Haselünne zur Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf „Feuerwehr“ wurde gefasst. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 93 „Feuerwehrgerätehaus – Südlich der Löninger Straße“ aufgestellt.
- Für die Ortschaft Lohe wurde eine Außenbereichssatzung beschlossen. Durch die Außenbereichssatzung wird für die alte Ortslage Lohe mit ihren ortsbildtypischen Gebäuden u.a. eine ergänzende Wohnbebauung ermöglicht, die den Gebietscharakter wahrt. Im Parallelverfahren wurde eine Gestaltungssatzung für den Bereich beidseitig der Straße Im Buchenhain erlassen.
- Die Stadt Haselünne überträgt unentgeltlich Flächen im künftigen Verlauf der Hase auf das Land Niedersachsen. Diese Übertragung erfolgt aufgrund der Absicht des NLWKN Meppen, in der Ortschaft Lehrte strukturverbessernde Maßnahmen an der Hase durchzuführen.
Darüber hinaus hat in der Sitzung Bürgermeister Schräer gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten Kerstin Albers einen Bericht zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Stadt Haselünne vorgetragen und die Fragen der Ratsmitglieder beantwortet. Abschließend sprachen die Damen und Herren des Rates der Gleichstellungsbeauftragten Kerstin Albers ihren Dank und ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
