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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 30.06.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für die Hauptsatzung der Stadt Haselünne wurde eine neue Fassung beschlossen. Auch die "Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften" wurde überarbeitet und in einer neuen Version verabschiedet.
  • In den Beiräten der städtischen Kindertagesstätten sind u.a. Ratsmitglieder als Mitglieder benannt. Es wurde nun eine Regelung vereinbart, wonach die von den jeweiligen Fraktionen entsandten Ratsmitglieder sich untereinander vertreten können.
  • Der Förderverein der KiTa und Grundschule Lehrte FörDe Kinner spendet für die Kinder beider Einrichtungen einen Trommelworkshop sowie für die KiTa einen faltbaren Bollerwagen. Diese Spenden wurden formal vom Rat angenommen.
  • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" und Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." gestellt. Dieser Antrag wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
  • Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 17A des Flächennutzungsplanes (F-Planes) zur Erweiterung des Gewerbegebietes Hammer Tannen I wurde gefasst. Damit werden die Voraussetzungen für die Ansiedlung von neuen Industrie- und Gewerbeflächen und gleichzeitig Erweiterungsmöglichkeiten für die bestehenden angrenzenden Betriebe geschaffen. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4.6 „Gewerbegebiet Hammer Tannen, 3. Erweiterung“ beschlossen.

F Plan Gewerbegebiet Hammer Tannen I     B Plan Gewerbegebiet Hammer Tannen I

  • Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 42A des F-Planes zur Erweiterung einer Gewerbefläche Hammer Tannen II wurde gefasst. Damit soll zwischen dem Industriegebiet Hammer Tannen II und der südwestlichen Entlastungsstraße eine ergänzende Gewerbefläche für einen Bestandsbetrieb geschaffen werden. Im Parallelverfahren wurde der B-Plan Nr. 16.7 "Industriegebiet Hammer Tannen II, 2. Erweiterung" beschlossen.

F Plan Gewerbefläche Hammer Tannen II     B Plan Industriegebiet Hammer Tannen II 2. Erweiterung

  • Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 45A des F-Planes zur Erweiterung einer Gewerbefläche Hammer Tannen wurde gefasst. Damit sollen die Voraussetzungen für eine weitere Gewerbefläche zur Betriebserweiterung geschaffen werden. Im Parallelverfahren wurde der B-Plan Nr. 4.7 „Industriegebiet Hammer Tannen, 4. Erweiterung“ beschlossen.

F Plan Änderung 45A      B Plan Nr. 4.7

  • Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 46A des F-Planes zur Ausweisung einer Gewerbefläche in der Ortschaft Klosterholte wurde gefasst. Ziel der Planung ist die Absicherung des Bestandes eines örtlichen Betriebes. Im Parallelverfahren wurde der B-Plan Nr. 5 "Gewerbegebiet südlich des Haverbecks" beschlossen.

F Plan Änderung 46A     B PLan Nr. 5 Gewerbegebiet südlich des Haverbecks

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 18.2 "Zwischen Dammstraße und Osterstraße" wurde gefasst. Im Plangebiet sollen im Rahmen der Innenverdichtung zwei Mehrfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise gebaut werden.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des B-Planes Nr. 58.7 "Westlich Wiesenweg" wurde gefasst. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von untergeordneten Verkaufsflächen bis 200 qm mit innenstadtrelevanten Artikeln (Blumen, Dekomaterial und Geschenkartikel) geschaffen.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 5.1 "Am Sandhook, 1. Erweiterung" in der Ortschaft Flechum wurde gefasst. In Flechum soll eine weitere Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Auf der ca. 2,4 ha großen Fläche können rd. 23 neue Baugrundstücke entstehen. Die Erschließung des Baugebietes soll grundsätzlich über die Antoniusstraße erfolgen.

B Plan Flechum

 

 

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