Bekanntmachung der Stadt Haselünne über die Einziehung eines Weges in der Ortschaft Andrup
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Haselünne vom 25.03.2021 wird der Weg in der Gemarkung Andrup, Flur 3, Flurstück 52/1 (rd. 81 m), gem. § 8 Nds. Straßengesetz als öffentlicher Weg mit sofortiger Wirkung eingezogen, da er für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist.
Ein Lageplan des eingezogenen Weges liegt während der Dienststunden bei der Stadt Haselünne, Rathausplatz 1, Zimmer 30, 49740 Haselünne, öffentlich aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Bei der Einreichung in elektronischer Form sind besondere Formvorschriften zu beachten: Das Dokument ist unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Weiteres findet sich auf der Internetseite www.justizportal.niedersachsen.de unter „Elektronischer Rechtsverkehr“ im Menüpunkt „Service“.
Haselünne, 26.03.2021
STADT HASELÜNNE
Der Bürgermeister
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