Niedersachsen-Schnellkredit für Gemeinnützige Organisationen
Ähnlich wie Unternehmen, Soloselbstständige oder Freiberufler trifft die Coronapandemie
auch die gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen. Notwendige Einnahmen oder
Spenden sind nicht mehr in dem erforderlichen Maß vorhanden, um beispielsweise laufende
Kosten oder auch anstehende Investitionen zu decken. Um Liquiditätsengpässe oder sogar
einen kompletten Liquiditätsausfall zu verhindern, kann ab sofort der „Niedersachsen-Schnellkredit
Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragt werden. Das Förderangebot
richtet sich an Gemeinnützige Organisationen, die bedingt durch die Coronakrise vorübergehende
Finanzierungsschwierigkeiten haben. Strukturelle Schwierigkeiten bleiben bei der Bewertung,
ob eine Förderung möglich ist, außen vor. Darlehen von 10.000 Euro bis 800.000
Euro können beantragt werden. Die Laufzeit variiert zwischen 5, 7 und 10 Jahren. Abhängig
von der Laufzeit sind mögliche Tilgungsaussetzungen. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Der Antrag kann über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Ein Erklärvideo gibt
zielgenaue Instruktionen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Gefördert werden laufende Kosten (Betriebsmittel)
sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter
bestimmten Kriterien sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.
Niedersachsen ist eines der sechs Bundesländer, in denen das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige
Organisationen bislang umgesetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.nbank.de
Ansprechpartner:
NBank Hannover
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-333
Telefax: 0511 30031-11333
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