| Umgang mit Wespen und Hornissen |
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There is no translation available In jedem Sommer wenden sich besorgte und verängstigte Bürger mit der Bitte um Hilfe an die Freiwillige Feuerwehr, weil sie sich von Wespen und Hornissen bedroht fühlen. Dabei wird überwiegend um die Beseitigung der Nester gebeten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine Beseitigung in den wenigsten Fällen notwendig ist. Eine fundierte Aufklärung und Beratung führt in 95 % der Fälle zu einem Verbleib des Nestes an seinem Ort. In einigen Fällen ist ggf. eine Umsiedlung möglich. Selten ist die Abtötung des Volkes nötig. Der Landkreis Emsland – Fachbereich Naturschutz – weist darauf hin, dass nach dem Nieders. Naturschutzgesetz eine Umsiedlung oder Tötung eines Volkes jedoch nicht ohne die Genehmigung der Naturschutzbehörde vorgenommen werden darf. Um eine umfassende Beratung der Hilfesuchenden zu gewährleisten und um Gesetzesübertretungen zu vermeiden, hat der Landkreis Emsland ein Wespen- und Hornissenberaternetz aufgebaut. Die Beratung ist kostenfrei. Die in diesem Netz ehrenamtlich tätigen Berater können über den Landkreis Emsland – Tel. 05931/441571 -, über die Stadt Haselünne – Tel. 05961/509240 – oder über den Stadtbrandmeister erfragt werden. |




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